Hallo Frau Bader, ich habe noch einmal eine Rückfrage zu Ihrer Antwort - es ging darum, dass ich Arbeitslos bin und nach der Geburt des nächsten Kindes 3 Jahre Erziehungsurlaub haben möchte - natürlich verzichte ich dann auf Arbeitslosengeld, möchte nur, dass meine Versicherung bezahlt wird (sonst müßte ich mich privat versichern und dass kostet DM 500,--) Sie sagten, dass man EZ nur bekommt wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht - ich dachte aber ich hätte ein (Grund)Recht auf Erziehungsurlaub???? Es kann doch nicht sein, dass wenn ich sage ich will EZ - verzichte auf Arbeitslosengeld, dass einem das verwährt wird???? Vielen Dank Nina
Mitglied inaktiv - 20.09.2001, 11:15