Frage: Erziehungsurlaub

Hallo! Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und meine beiden Zwillinge sind jetzt 2 Jahre alt geworden am 23.12. Das heißt also das ich noch 3 Jahre Erziehungsurlaub vor mir habe. Im April erwarte ich aber eine weitere Tochter, für diese mir ja auch drei Jahre Erziehungsurlaub zustehen. Kann ich diese hinter die 3 Jahre von den Zwillinge hängen oder geht das nicht? Lg Tanja

Mitglied inaktiv - 07.01.2007, 21:33



Antwort auf: Erziehungsurlaub

Hallo, Sie können pro Kind 1 Jahr aufheben über das 3. Lebensjahr hinaus, wenn der AG zustimmt. werden am 1. 2. 2004 geboren. Die Mutter kann für das Kind A die ersten beiden Jahre Elternzeit nehmen und mit Zustimmung des Arbeitgebers das dritte Jahr z. B. auf die Zeit vom 1. 2. 2007 bis 31. 1. 2008 übertragen. Für das Kind B überträgt sie das erste Jahr auf die Zeit vom 1. 2. 2008 bis 31. 1. 2009 und nimmt für das dritte Lebensjahr Elternzeit im Anschluss an die erste Elternzeit für Kind A. Mit Zustimmung des Arbeitgebers könnte die Mutter somit vom 1.2. 2004 (bzw. im Anschluss an die Mutterschutzfrist) bis zum 31.1.2009 Elternzeit nehmen. Ohne Übertragung bleibt es bei der dreijährigen Elternzeit bis zur Vollendung der dritten Lebensjahre der Zwillinge. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2007



Antwort auf: Erziehungsurlaub

Hallo Tanja, also ich weiß nicht wie das beim Öffentlichen Dienst ist, aber ich habe meinen Sohn 30.9.2002 und meine Tochter 16.2.2004 bekommen. Einen Teil der Elternzeit für´s erste Kind verlierst Du. Meine Elternzeit endet am 15.02.2007. Ich finde es schade, weil einem die Zeit helfen würde, alles wieder zu regelen mit Kindergarten und dann schon Vorschule. Ich hoffe, daß es Dir etwas weitergeholfen hat. LG Diana

Mitglied inaktiv - 08.01.2007, 20:30



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