Hallo ich habe eine Frage zum erziehungsurlaub.
mein erstes kind ist am 15.07.03 geboren bis zu m 14.07.06 habe ich eu beantragt.
Mein zweites kind kam am 11.10.05 auf die welt. Bis wann kann ich mein zweites erziehungsurlaub in anspruch nehmen bis zum 14.07.2009 oder bis zum 10.10.2008
danke
Mitglied inaktiv - 29.12.2006, 22:09
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
Hallo,
bis zu dem Tag vor dem 3. Geb. des 2. KIndes. Oder mit Zustimmung des AG den "aufgesparten EU" bis zu 12 Mo. darüber hinaus bis zum 8. Geb.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2007
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
der 3. geburtstag des zuletzt geborenen kindes ist dein 1. arbeitstag, also der 11.10.2008.
lg
Mitglied inaktiv - 30.12.2006, 12:21
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
Sieh mal meinen Beitrag zwei weiter oben, bei mir ist es genau der selbe Fall. Wenn dein Arbeitgeber zustimmt kannst du bis zum 14.07.2009 nehmen.
LG
Claudia
Mitglied inaktiv - 31.12.2006, 10:49