Hallo,
Ich möchte wissen, ob ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber kündigen muss bzw. gekündigt werde wenn ich vor Ablauf meiner beantragten Elternzeit von 3 Jahren meinen Sohn in den Kindergarten gebe. Des Weiteren möchte ich wissen, ob ich mein Kind halbtags in den Kindergarten geben kann, um einen Job zu suchen, ohne dass in diesem Zeitraum der Versicherungsschutz8Krankenves.) für mich und mein Kind entfällt. Erziehungsgeld bekomme ich sowieso nicht.
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 28.12.2006, 20:21
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
Hallo,
trotz KiGa betreuen Sie das Kind in erster Linie selber. Sie brauchen also nicht zu kündigen.
Sie können arbeiten, aber nur mit Zustimmung des AG. Ausserdem müssen Sie, wenn es mehr als 400 € sind, KK etc zahlen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2007
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
du kannst auch 3 jahre erziehungsurlaub nehmen und dein kind von anfang an in eine krippe geben.
und warum meinst du, kündigen zu müssen?
lg two_kids
Mitglied inaktiv - 28.12.2006, 21:12