Liebe Frau Bader,
klären Sie mich bitte zu folgendem Problem: meine erste Tochter ist am 10.07.2003 geboren. Ich habe einen EU-Antrag beim AG für zwei Jahre gestellt (bis zum 10.07.2005). Ich habe im Antrag auch aufgeschrieben, dass ich vielleicht den EU um ein Jahr verlängern werde, bis zum 10.07.2006 also.
Am 14.06.2005 soll mein zweites Kind zur Welt kommen, praktisch einen Monat vor Ablauf den zwei Jahren EU für das erste Kind.
Nehmen wir an das Baby kommt tatsächlich am 14.06.2005, wie wird es ab dem Datum mit EU geregelt. Ich will auch nicht das dritte Jahr für das erste Kind verlieren, ich werde es vielleicht später brauchen, wenn sie in die Schule geht oder so.
Beim zweiten Kind wollte ich auch zuerst zwei Jahre EU beantragen. Aber jetzt weiß ich nicht weiter.
Könnten Sie mir bitte sagen, wie es gesetzlich geregelt wird und wie ich es am besten (für mich) machen soll.
Vielen Dank im Voraus
Lisa
Mitglied inaktiv - 30.03.2005, 14:19
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes.
Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2005
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
hallo,
also ich mußte beim antrag auf die neuen 3 jahre ezu gleiczzeitig sagen, das das 3. jahr des vorigen ezus aufgesparrt werden sollte.
Hab das beim 1. nicht gemacht und da ging mir das jahr flöten.
viele grüße
tine
Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 19:27