Hallo Frau Bader,
mein Erziehungurlaub endet Ende Oktober. Wenn ich jetzt schwanger wäre, müsste ich dann nochmal arbeiten gehen bis quasi 6 Wochen vor Geburt des 2.Kindes??
Kann ja aber Vollzeit wegen des ersten Kindes nicht gehen...wie verhält sich hier die Rechtslage?
Liebe Grüsse und einens chönen Feiertag..
Gabi Linnemann
Mitglied inaktiv - 19.05.2004, 13:50
Antwort auf:
Erziehungsurlaub
Hallo,
Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten.
Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden.
Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt.
Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten wollen, müssen Sie dies beim AG beantragen (Frist 8 Wochen).
Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2004