Guten Tag!
Wie ist es auszulegen, daß der Erziehungsurlaub "bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres" dauert? Heißt das, daß ich am dritten Geburtstag meines Kindes wieder arbeiten muß? Meiner Definition nach nicht, aber der AG hat eine andere Vorstellung. Was ist richtig und wo steht das eventuell "schwarz auf weiß"?
Vielen Dank
Claudia
Mitglied inaktiv - 09.10.2001, 17:58
Antwort auf:
Erziehungsurlaub - wie lange?
Liebe Claudia,
gem. § 15 Abs. 2 BErzGG haben Sie Anspruch bis zur Vollendung des 3. Lbensjahres.
Ihr AG hat recht, denn am 3. Geb. beginnt das 4. Lebensjahr.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2001
Antwort auf:
Erziehungsurlaub - wie lange?
Gut, aber wieso feiert man an diesem Tag dann z.B. den 50. Geburtstag? Man feiert ja die Vollendung und nicht den Beginn des neuen Jahres.
Mitglied inaktiv - 10.10.2001, 10:17
Antwort auf:
Erziehungsurlaub - wie lange?
Nein, man feiert den 51. Geburtstag, wenn man 50 Lebensjahre vollendet hat.
Vielleicht läßt Dein Arbeitgeber Dich ja an dem Tag noch zu Hause bleiben, um Kindergeburtstag zu feiern, wenn Du ihn um diesen Gefallen bittest und es nicht als Anspruch hinstellst.
Liebe Grüße
Charlotte
Mitglied inaktiv - 10.10.2001, 14:42