Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage bzgl. der Beendigung des Erziehungsurlaubes.
Wann endet mein Erziehungsurlaub?
Am 22.10.2002 kam meine Tochter zur Welt. Ich habe dann 3 Jahre Erziehungsurlaub bei meinem AG eingereicht und möchte jetzt versuchen diesen zu verkürzen.
Leider sind mir Zweierlei Sachen zu Ohren gekommen, wo ich nicht weiß, was richtig ist:
1.) Mein EU endet am 3.ten Geburtstag meiner Tochter, also am 22.10.
2.) Der EU endet 8 Wochen nach dem 3.ten Geb. meiner Tochter, da ich den EU auch erst nach den gesetzlich vorgeschriebenen 8 Wochen angetreten bin.
Was stimmt denn nun?
Wie gesagt, ich würde gerne 1 Jahr verkürzen, nur müßte ich ja dann den Eintrittstermin meiner Firma mitteilen.
Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe,
LG Nicole
Mitglied inaktiv - 14.05.2004, 23:19
Antwort auf:
Erziehungsurlaub... wann muß ich wieder ?
Hallo,
1. Erster Arbeitstag ist der Geb.
2. Eine Verkürzung geht nur mit Zustimmung des AG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2004
Antwort auf:
Erziehungsurlaub... wann muß ich wieder ?
Deine EZ endet am 3. Geburtstag Deiner Tochter, also am 22.10.
Wenn Du die EZ verkürzen willst, dann musst Du Deinem AG mind. 6Wochen vor gewünschtem Arbeitsbeginn mitteilen, dass Du die Arbeit wieder aufnehmen willst.
So wars zumindest bei mir.
LG Nadine
Mitglied inaktiv - 15.05.2004, 14:25
Antwort auf:
Erziehungsurlaub... wann muß ich wieder ?
Grundsätzlich geht die Elternzeit nicht 3 Jahre sondern bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Also ist der 3. Geburtstag der erste Arbeitstag.
Wenn Du verkürzen willst: dazu gibt es keine gesetzliche Regelung von den Fristen...
Du kannst jedes Antrittsdatum und innerhalb beliebiger Frist mit Deinem AG verhandeln.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 15.05.2004, 21:01
Antwort auf:
Erziehungsurlaub... wann muß ich wieder ?
Das ist nicht richtig. Der AG muss der Verkürzung zustimmen, bzw.. kann sie auch ablehnen, bzw. braucht Du für die Umdispositionierung gute Gründe. Er plant ja auch und hat Deinen Arbeitsplatz möglicherweise anderweitig vergeben.
Gruß Gastmami
Mitglied inaktiv - 17.05.2004, 13:00
Antwort auf:
Erziehungsurlaub... wann muß ich wieder ?
Eine andere Möglichkeit ist, nicht die Elternzeit zu verkürzen/abzubrechen, sondern innerhalb der Elternzeit auf Teilzeit zu gehen (acht Wochen vorher beantragen). Geht aber nicht in Kleinbetrieben unter 15 Mitarbeitern.
Mitglied inaktiv - 17.05.2004, 13:03