erziehungsurlaub vorzeitig abbrechen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: erziehungsurlaub vorzeitig abbrechen

ich habe drei jahre erziehungsurlaub beantrag, der zum 01.05.2005 ausläuft. wenn ich jetzt aber schon am 01.05.2004 wieder anfangen möchte, muß meine firma mich dann wieder einstellen, oder kann sie auch sagen - nein, erst zum 01.05.2005? wahrscheinlich werden sie mich zum 01.09.2004 wieder einstellen, da bei uns dann die saison anfängt. kann ich mich vom01.05.2004 bis zum 01.09.2004 dann arbeitslos melden? muß die firma mich dafür dann kündigen? also einstellen werden sie mich aufjeden fall spätestens zum 01.09. mir geht es um die zeit davor. lg gesa

Mitglied inaktiv - 01.07.2003, 14:37



Antwort auf: erziehungsurlaub vorzeitig abbrechen

Hallo, eine Verkürzung ist nur mit Zustimmung des Ag oder aus wichtigen Gründen (Mann ist arbeitslos geworden) möglich. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.07.2003



Antwort auf: erziehungsurlaub vorzeitig abbrechen

Verkürzen geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers! Da du bis zum 1.5.2005 in EU bist dürfen sie Dir nicht kündigen und wenn Du selbst kündigst bekommst Du unter Umständen vom Arbeitsamt eine 3 Monatige Sperre! Arbeitslos kannst du Dich nur melden wenn Du dort nichtmehr angestellt bist!

Mitglied inaktiv - 01.07.2003, 15:54



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