Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin letztes Jahr in den Erziehungsurlaub für ein Jahr gegangen, bis zum einschließlich 28.06.2008.
Jetzt habe ich beschlossen, die restlichen zwei Jahre auch noch zu nehmen, und habe am 17.03.2008 meinem Arbeitgeber ein Schreiben zukommen lassen, in dem ich eine Verlängerung um eben zwei Jahre bis zum 28.06.2010 gebeten habe. Diese Verlängerung wurde mir ohne Angabe von Gründen verweigert.
Nun dachte ich aber, mir steht der Erziehungsurlaub zu, und das ich ihn 8 Wochen vor Ablauf nach belieben einmalig verlängern kann? Können die sich wirklich weigern, mir den Erziehungsurlaub zu gestatten?
Mitglied inaktiv - 20.03.2008, 10:24
Antwort auf:
Erziehungsurlaub verlängern
HAllo,
nein, da Sie weniger als zwei Jahre genommen haben, besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Möglichkeit ist nur, arbeiten zu gehen u neuen Antrag zu stellen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2008
Antwort auf:
Erziehungsurlaub verlängern
hättest nur anspruch auf eine verlängerung gehabt, wenn du von anfang an 2 jahre erziehungsurlaub beantragt hättest.
außerdem kannst du nur erziehungsurlaub bis zum 3. geburtstag des kindes nehmen.
Mitglied inaktiv - 20.03.2008, 10:50
Antwort auf:
Erziehungsurlaub verlängern
Mein Arbeitgeber meinte damals, ich kann ja erst mal ein Jahr nehmen und dann nochmal verlängern.
Ich seh ein, das ich dann nur bis zum 2.5.2010 (Geb. meines Kindes) verlängern kann, kein Problem, aber wieso kann er jetzt plötzlich ie grundsätzliche Verlängerung verweigern? Nur weil ich statt zwei Jahre erstmal eins genommen habe?
Das kann ich irgendwie nicht verstehen 8na, gut, das will ich nicht verstehen).
Mitglied inaktiv - 20.03.2008, 11:02
Antwort auf:
Erziehungsurlaub verlängern
Hi,
das stimmt so nicht ganz
Man muß sich auf 2 Jahre festlegen, das 3. Jahr kann man bis zum 8 LJ des Kindes nehmen....
Ich bin mal auf Fr. Baders Antwort gespannt....
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 20.03.2008, 12:21
Antwort auf:
Erziehungsurlaub verlängern
Hallo,
also:
für die Zeit bis zum 2. Geb. des Kindes muß man sich festlegen, wenn man das erste mal EZ einreicht.
Das dritte Jahr kann man spätestens 7 Wochen vor de, 2. geb. noch anmelden oder mit einverständnis des AG auf später (bis zum 8. LJ des Kindes) verschieben.
Tool müsste jetzt also 1 Jahr arbeiten gehen und könnte dann ab dem 2. Geb wieder EZ nhemen.
Vielleicht übernimmt ja der Papa das zweite Lebensjahr???
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 20.03.2008, 16:11