Liebe Frau Bader, bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich vollzeit beschäftigt war, habe ich 3 Jahre Elternzeit beansprucht, die im Januar 2009 enden. Nun bietet mir mein Chef einen 400,00 EUR Minijob an, bzw. alternativ Teilzeitarbeit. Meine Frage ist folgende: Wenn ich diesen Minijob, bzw. die Teilzeitarbeit annehme, verliere ich dann den Anspruch auf meine volle Stelle nach Ablauf der Elternzeit? Mein Chef würde dann über den Minijob/die Teilzeitarbeit einen extra Vertag aufsetzen. Verliert dann mein ursprünglicher Arbeitsvertrag seine Gültigkeit? Ich freue mich auf Ihre Antwort und schicke herzliche Grüße Leni
Mitglied inaktiv - 11.01.2006, 13:33