Hallo! Ich hätte da mal gleich 2 Fragen an Sie :-) 1. Wann muß man den Erziehungsurlaub beantragen? Ich habe ET am 7.7. lt.FA, wird das ab diesem Datum gerechnet oder nach dem tatsächlichen ET?? Denn sonst könnte ich ja erst nach der Geburt Erziehungsurlaub beantragen. 2. Ich bin im BV. Steht mir für dieses Jahr noch WEihnachtsgeld anteilig zu??Denn eigentlich steh ich ja gewissermaßen noch im Arbeitsverhältnis. vielen Dank schon im Voraus und viele Grüße noangel25
Mitglied inaktiv - 21.02.2003, 20:02