Liebe Frau Bader, Sie haben mir auf meine Frage ob der ERziehungsurlaub auch bei Arbeitgeberwechel gültig ist, folgendermassen geantwortet: Liebe Emma, wenn überhaupt, dann nur nach Antrag. Heißt also, Sie beantragen EU und arbeiten in Teilzeit weiter. Gruß, NB Heisst das also, dass man den Erziehungsurlaub beim neuen Arbeitgeber neu beantragen muss? Was ist denn, wenn dies nicht geschehen ist? Ich habe gelesen, dass man auch ohne Erziehungsurlaub zu beantragen, dann Kündigungsschutz hat, wenn man Teilzeit arbeitet. Ist das falsch? Herzlichen Dank für Ihre Antwort Emma
Mitglied inaktiv - 31.07.2002, 15:58