Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Erziehungsurlaubes beanragt nachdem ich zwischenzeitlich für 10 Monate für das Unternehmen tätig war. Habe nach der Geburt (26.10.1999) 1 Jahr beantragt, und nach dessen Ablauf um ein halbes Jahr verlängert. Habe allerdings das halbe Jahr nach 2 1/2 Monaten abgebrochen, da ich im Unternehmen gebraucht wurde. Nun würde ich gern die restlichen 21 Monate noch in Anspruch nehmen, komme aber dann über den 3. Geburtstag meines Sohnes hinaus. Mein AG meint EU könne nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes gewährt werden, ein Anspruch besteht auch nur bis zum 3. vollendeten Lebensjahr. Ich habe aber meinen EU meinem AG zuliebe unterbrochen und würde gern die vollen 21 Monate in Anspruch nehmen. Was sieht die gesetzliche Regelung für diesen Fall vor. Gibt es EU über den dritten Geburtstag hinaus, welche Nachteile können mir entstehen. Kann ich überhaupt von meinem AG verlangen, dass er mir bis über den 3. Geburtstag hinaus EU gewährt? Gewähren würde mir mein AG den EU bis zum 3. Geb. schon. Danke für eine schnelle Antwort, der Antrag läuft schon. Petra
Mitglied inaktiv - 09.01.2002, 13:43