Hallo, ich habe nochmal eine Frage bzgl. Erziehungsurlaub: Ist der Arbeitgeber verpflichtet, meinen Antrag auf Erziehungsurlaub schriftlich zu bestätigen? Innerhalb welcher Zeit muß er das getan haben? Ab wann kann ich, wenn ich nichts von ihm höre dies als eine Zustimmung betrachten? Ich weiß, daß eine Verlängerung meines Erziehungsurlaubes nur mit Zustimmung meines AG möglich ist. Deshalb weiß ich nicht, ob ich es genehmigt bekomme. Ich habe den Antrag letzten Donnerstag (27.02.03) abgeschickt mit der Bitte mir eine schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen. Ist der AG dazu verpflichtet? Oder muß ich ihn mehrmal darauf hinweisen? Wenn ich nichts von ihm höre und dies als eine Zustimmung annehme, kann der AG nach mehreren Wochen oder Monaten den Antrag dann doch noch ablehnen? Ich glaube nämlich nicht, daß er mir etwas schriftliches schickt. Das hat er bei meinem ersten Antrag auch nicht getan und ich habe das als eine Zustimmung gesehen und bin eben seit fast einem Jahr in Erziehungsurlaub, den ich jetzt nochmals verlängern will. Ich würde mich sehr über eine Antwort von ihnen freuen.
Mitglied inaktiv - 01.03.2003, 19:45