Erziehungsurlaub ohne schriftliche Beantragung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erziehungsurlaub ohne schriftliche Beantragung

Hallo Frau Bader, ich bin jetzt im 2 Erziehungsjahr ohne eine schriftliche Bewilligung meines Arbeitgebers zu haben. Bis zum gestrigen Tag habe ich mir darüber auch keine Sorgen gemacht aber nun...! Von Anfang an: Ich wurde noch in der Probezeit schwanger und mein AG war (verständlicherweise) nicht gerade erfreut darüber...! Ich redete mit meiner unmittelbar Vorgesetzten (welche auch seine Frau ist) darüber das ich 2 Jahre zu Hause bleiben möchte. Sie hat dann kurz vor mir entbunden, so das wir uns auch nicht nochmal gesprochen haben. Meinen Chef bekam ich in dieser Zeit überhaupt nicht zu Gesicht. Es gab nur Telefonate, in denen ich aber meine Absicht auch nicht erwähnt habe da es für mich okay war mit meiner Vorgesetzten darüber gesprochen zu haben! Den Antrag über das 1 Erziehungjahr sendete er mir damals unterschrieben zurück ohne die Dauer des Erziehungsurlaubes eingetragen zu haben. Mir ist es gar nicht aufgefallen nur die Frau von der Erziehungsgeldstelle wies mich dann drauf hin. Ich war in der Annahme er habe es einfach vergessen und füllte es nachträglich aus ohne mir Gedanken darüber zu machen. Nun lag die Beantragung des 2 Jahres an....wieder sendete ich ihm den Antrag zu. Nach einem Viertel Jahr kam dieser nun unterschrieben zurück aber er hat das BIS-Datum einfach durchgestrichen und nicht ergänzt/verbessert oder eine sonstige Bemerkung dazu verfasst. Ich versuchte ihn zu erreichen...bisher ohne Erfolg. Meine Chefin sprach ich darauf an und erst meinte sie ...sie wüßte von nix....später dann als ich ihr sagte das es doch eine mündliche Vereinbarung zwischen uns gäbe und sie Bescheid gewußt hätte....meinte sie nur...sie wüßte nichts von solchen Gesprächen zwischen uns. Inzwischen habe ich durch andere herausgefunden, daß ich den Erziehungsurlaub hätte schriftlich beantragen müßen. Tja...und nun weiß ich gar nicht weiter. Nicht nur das ich mit diesem Antrag momentan keine Erziehunggeld beantragen kann (seit August).... ich habe auch keine Ahnung wie die rechtliche Seite aussieht. Ist der Arbeitgeber nicht auch verpflichtet mich darüber zu informieren? Er hat sich ja bis zum heutigen Tag nicht einmal bei mir gemeldet....ist sowas nicht auch eine Duldung? Was kann uns sollte ich jetzt schnellstmöglich tun um aus dieser Situation noch das Beste zu machen? Ich möchte in diesem Betrieb nicht wieder arbeiten und eine Kündigung wäre in diesem Fall also nicht das schlimmste für mich. Auch bin ich mir in den letzten Wochen darüber sicher geworden das ich das 3 Jahr noch in Anspruch nehmen möchte. Auch dies habe ich bisher nur mündlich mit meiner Chefin abgesprochen. Könnte dieses 3. Jahr von meinem Chef abgelehnt werden? sorry....ist etwas lang geworden...! Danke für Ihre Hilfe! LG Jana

Mitglied inaktiv - 07.09.2002, 10:39



Antwort auf: Erziehungsurlaub ohne schriftliche Beantragung

Liebe Jana, bitte, das ist zu lang. Schreiben Sie iHre Frage noch mal ganz kurz. GRuß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2002



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