Sehr geehrte Frau Bader, nach dem Erziehungsurlaub musste ich wegen Umzugs meine Arbeitsstelle kündigen. Bei Berechnung des AA-Geldes wurde nun nicht mein früheres Gehalt zugrunde gelegt, sondern ein Pauschalbetrag. Begründung: Ich hätte in den vergangenen 12 Monaten nicht gearbeitet. Der Betrag, den ich nun erhalte, ist nun um einiges geringer... Diese Regelung ist mir bekannt, aber darf sie in meinem Fall angewendet werden? Schließlich war ich nicht arbeitslos, sondern im Erziehungsurlaub - da arbeitet man zwar nicht, aber man ist noch im Angestelltenverhältnis. Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 17.08.2008, 17:17