Hallo Frau Bader!
Angenommen zwischen dem Ende des ERziehungsurlaubs und dem Beginn des neuen Mutterschutzes liegen 3 Wochen,DIE MAN JA ARBEITEN GEHEN MUß.
Der Arbeitgeber hat gesagt das man wenn man vor dem Erziehungsurlaub VOLLZEIT gearbeitet hat,muß man diese 3 WOCHEN auch VOLLZEIT arbeiten.Kann das denn sein???Wo soll man denn mit dem ersten KInd hin,wenn man keinen Kindergartenplatz hat und die OMAS und OPAS alle arbeiten und keiner kann in dieser Zeit Urlaub nehmen.
Vielen Dank
LG Tatjana
Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 21:30
Antwort auf:
Erziehungsurlaub/neuer Mutterschutz
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind 15 AN ohne Azubis da sind
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden.
Haben Sie nicht noch Urlaubsansprüche?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.03.2003