Frage: Erziehungsurlaub in Mini-Firma

Ich habe mir gerade die vom Bundesministerium herausgegebenen Broschüren zur Elternzeit durchgelesen. Falls ich das richtig verstanden habe gelten die ganzen Regelungen für mich allerdings sowieso ncht wirklich, da ich in einer Firma mit gerade mal 5 Leuten arbeite und mein Chef dementsprechend nicht verpflichtet ist, mir den Arbeitsplatz freizuhalten. Er hat aber zugesagt, das zu tun und dass ich auch jederzeit tageweise oder halbzeit zurück kann. Frage: Muss ich mich trotzdem kurz nach der Geburt schon festlegen, wie lange ich Erziehungsurlaub nehmen will? Eigentlich möchte ich schon nach einem halben Jahr wieder einen Tag pro Woche arbeiten, kann aber noch gar nicht abschätzen, ob und wie ich das schaffe (1. Kind). Meinem Chef würde es auch völlig reichen, wenn ich ihm zwei Monate vorher Bescheid geben würde, aber wie sieht das mit den offiziellen Stellen aus? Gruss A. Hoffmann

Mitglied inaktiv - 05.03.2003, 10:32



Antwort auf: Erziehungsurlaub in Mini-Firma

HAllo, nein, bei Ihnen ist der EU ganz normal geregelt. Wo steht in der Broschüre etwas anderes? Nur kriegen Sie kein Mutterschaftsgeld. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2003



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