Liebe Frau Bader, ich hätte eine Frage zum Thema Erziehungsurlaub: Ich bin noch in der Ausbildung bis Oktober 2003 (Beamtin auf Widerruf). Mein Mann ist Angestellter. Nun wünschen wir uns ein Baby und machen uns Gedanken über den Erziehungsurlaub. Da ich die Ausbildung nur schwer unterbrechen kann, würde mein Mann evtl. in den Erziehungsurlaub gehen, zumindest im 1. Jahr. Ich bekomme Anwärterbezüge, mein Mann verdient sehr gut. Würde er im Erziehungsurlaub sein Gehalt irgendwoher ganz oder teilweise weiterbekommen (Arbeitgeber, Krankenkasse,...?)? Oder würden wir nur das Erziehungsgeld + Kindergeld bekommen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank und viele Grüße Andrea B.
Mitglied inaktiv - 19.01.2002, 14:33