Hallo Frau Bader, mein Erziehungsurlaub endet im Dezember diesen Jahres. Ich habe die drei Jahre gesamt in Anspruch genommen. Vor 2 Jahren bin ich, nach der Trennung von dem Kindsvater, von München nach Köln gezogen. Wie sieht das am Ende des Jahres aus, wenn meine Firma (Sitz in München)hier keine Einsatzmöglichkeit für mich hat (haben hier keine Filiale). Bekomme ich bei einem Aufhebungsvertrag (weil keine Einsatzmöglichkeit in Köln) Arbeitslosengeld oder bin ich dann erst gesperrt? Ich bin nach der Trennung zurück nach Köln gekommen, weil ich hier früher schon mal gewohnt habe und mit meinem Kind in München keine Wohnung gefunden habe. Danke für Ihre Antwort und sorry, dass es etwas lang geworden ist. Gruss Daniela
Mitglied inaktiv - 06.07.2003, 22:29