Liebe Frau Baader, mein Mann und ich überlegen, ob wir ein Pflegekind aufnehmen können. Nach einigen Gesprächen mit dem Jugenamt ist für uns klar, dass in diesem Fall wegen der schlechten Vorerfahrungen des Kindes der Erziehungsurlaub wahrscheinlich nicht nur voll ausgeschöpft werden muss (also 3 Jahre), sondern danach zusätzlich eine Beurlaubung angesagt ist. Ich bin Lehrerin im Beamtenverhältnis (auf Lebenszeit). Meine Frage ist nun: Wenn ich ein Jahr Erziehungsurlaub nehme, kann ich anschließend an meine alte Schule zurück. Das möchte ich auch, denn wir bauen gerade an meinem Schulort. Nur: mit einem PK geht es halt nicht so schnell! Man kann seine Pflege nicht so schnell einer anderen Person anvertrauen (auch stundenweise dbei der Tagesmutter), weil die Kinder hochgradig unter Bindungsstörungen leiden und traumatisiert sind. Nimmt der Staat auf diese besonderen Betreuungsverhältnisse Rücksicht und hält mir meine Stelle länger frei, oder muss ich danach mit Versetzung an eine andere Schule rechnen? Vielen Dank, Susu
Mitglied inaktiv - 21.05.2001, 21:25