Frage: Erziehungsurlaub/Erziehungsgeld

Hallo! Ich bin mit meinem Sohn noch bis Ende April 2004 im Erziehungsurlaub,erwarte mein 2.Kind Anfang März 2004. Meine Frage,muß ich den Arbeitgeber jetzt schon über meine Schwangerschaft aufklären oder ist das durch den eh bestehenden Mutterschaftsurlaub noch nicht nötig? Dann noch etwas. Ich habe Erziehungsurlaub für 2Jahre beantragt(also bis Ende April 2004)wollte aber noch um ein halbes Jahr verlängern. Nun die Frage. Lohnt sich das bzw.bringt mir das was wenn ich doch eh das 2.Kind im März schon bekomme?Das würde nämlich heißen,das ich für mein erstes Kind eh noch Erziehungsgeld bis Ende April bekomme.Vorallem möchte ich wissen ob es Recht ist wenn ich noch ein halbes Jahr beantragen würde. Viele Grüße von Nadine

Mitglied inaktiv - 18.08.2003, 19:24



Antwort auf: Erziehungsurlaub/Erziehungsgeld

Hallo, natürlich müssen Sie ihn so früh wie möglich informieren, er muss ja auch planen. Es ist für das EG unerheblich, ob Sie den alten EU mit Zustimmubng des Ag verlängern oder neuen nehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2003



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