Hallo Frau Bader,
ich erwarte im Mai mein erstes Kind und stehe nun vor den Themen Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld...
Wenn ich Erziehungsurlaub beantrage, beginnt der dann erst nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt, oder gleich am Folgetag nach der Entbindung? Und bis wann muss ich ihn beantragen?
Dass Erziehungsgeld, wie berechnet sich dass wenn man ein Teilbeschäftigungsverbot hat (4h am Tag arbeiten)? Dennoch aus den letzten 12 Monaten, oder aus den Monaten vor dem Verbot? Es würde enorme Einbusen für mich bedeuten :(
LG J.R.
von
J.R.
am 15.01.2013, 16:29
Antwort auf:
Erziehungsurlaub / Erziehungsgeld ???
Hallo,
Erziehungs Urlaub heißt heute Elternzeit. Sie müssen den Antrag sieben Wochen vor Beginn stellen, also eine Woche nach.
Bei einem Teilbeschäftigungsverbot erhalten sie trotzdem den vollen Lohn weiter, aus diesem wird auch das EG ermittelt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2013
Antwort auf:
Erziehungsurlaub / Erziehungsgeld ???
Hallo
Erziehungsgeld gibt es nicht mehr. Elterngeld meinst Du.
Im BV bekommst Du ja Deinen ganz normalen Lohn weiter, arbeitest nur weniger.
Das Geld berechnet sich aus den 12 Monaten vor Mutterschutz.
Elternzeit geht nach dem Mutterschutz los und kann bis zum 3. Geburtsag des Kindes genommen werden.
Da man sie 7 Wochen vorher bekannt geben muss, macht das bis zu einer Woche nach der Geburt.
Kannst auch schon eher und dann zügig die Geburtsurkunde nachreichen.
von
Sternenschnuppe
am 15.01.2013, 16:53