Hallo Frau Bader! Ich hätte 2 Fragen: Ich bin bis zum 01.10.2008 im Erziehungsurlaub. Zu meinem jetzigen AG möchte ich ehrlich gesagt nicht wieder zurück. Nun habe ich auf 400 EUR Basis ab Januar 2008 eine andere Arbeitsstelle. 1. Muss ich meinen AG darüber in Kenntnis setzen und wenn ja wie? Schriftlich? Kann er es mir verbieten? 2. Wieviel Geld darf ich denn zu den 300 EUR Erziehungsgeld dazu verdienen? Vielen Dank für Antworten.
Mitglied inaktiv - 27.09.2007, 17:39