Hallo Frau Bader,
wir haben zwei Kinder (geb. Sep. 99 und Mai 02) und bekommen im August unser Drittes. Mein Erziehungsurlaub bzw. die gesetzliche Elternzeit endete im Mai, ich habe aber zusätzlich ein viertes Jahr mit meinem Arbeitgeber vereinbart. Im Mai endet nach gesetzlicher Vorschrift auch die beitragsfreie Mitgliedschaft meiner Krankenversicherung. Meine Frage ist nun, muß ich für den nächsten Erziehungsurlaub selbst die Krankenversicherungsbeiträge einzahlen, oder nur bis zur Geburt des dritten Kindes ?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Grüße Andrea
Mitglied inaktiv - 30.05.2005, 16:32
Antwort auf:
Erziehungsurlaub 3 Kind
Hallo,
verstehe ich nicht. Sie brauchen doch keinen unbezahlten Urlaub zu nehmen, wenn Ihnen EZ zusteht. Sie beanztragen für das dritte Kind ganz normal EZ und sind dann wieder beitragsfrei KK-versichert.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2005
Antwort auf:
Erziehungsurlaub 3 Kind
Hallo Frau Bader,
mein zweites Kind ist am 05.05.02 geboren, der Erziehungsurlaub endete somit am 04.05.05. Geburtstermin meines dritten Kindes ist der 12.08.05. Für die Zeit dazwischen (05.05. - voraussichtlicher Geburtstermin) muß ich mich selbst versichern, da ich ja nicht beruftsätig bin, sondern wie sie es nennen unbezahlten Urlaub habe. Mit Beginn des neuen Erziehungsurlaubes ist mir nicht bekannt, ob ich dann die Krankenversicherung selbst bezahlen muß bzw. wer diese dann übernimmt.
Für Ihre Antwort besten Dank.
Mitglied inaktiv - 31.05.2005, 10:25