Erziehungsurlaub - 3.Jahr später nehmen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erziehungsurlaub - 3.Jahr später nehmen

Mein Sohn ist am 14.10.02 geboren. Ich möchte nun meinen Erziehungsurlaub beantragen. Man hat doch die Möglichkeit das 3. Jahr Elternzeit flexibel zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. zum 1. Schuljahr des Kindes)zu nehmen. Ich würde jetzt also bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre angeben. Welche Fristen gibt es für das 3. Jahr? Muss ich das auch schon ankündigen? Mit genauer Zeitangabe, wann ich das 3. Jahr plane? Was passiert, wenn ich vor Antritt des 3. Jahres den Arbeitgeber gewechselt habe? Kann der neue AG mir den Erziehungsurlaub verweigern? Grüße, Aleksandra

Mitglied inaktiv - 06.11.2002, 15:13



Antwort auf: Erziehungsurlaub - 3.Jahr später nehmen

Liebe Aleksandra, man muss sich beim Antrag verbindlich festlegen. Man kann, mit Zustimmung dres Ag bis zum 8 LJ das dritte Jahr nehmen. An diese Zustimmung ist aber ein neuer AG nicht gebunden. GRuß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2002



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