Frage: Erziehungsulaub und.....

Hallo Frau Bader Ich bin am 1.11 Arbeitslos geworden,mein jetztiger Sohn ist 2 Jahre.Mein Mann und ich dachten uns nun das es der richtige Zeitpunkt währe ein Zweites Kind in angriff zu nehmen.Steht mir denn dann auch das Erziehungsgeld zu,wenn ich noch Arbeitslos bin,oder habe ich dann keinen Anspruch mehr.Wenn ja fällt dann das Arbeitslosengeld weg?Bekomme ich in diesem Fall Muterschaftsgeld von der Krankenkasse? Und noch eine Frage.Ich habe heute meine Papiere dem AA vorgelegt und ich hätte normalerweise keine Betreuende Persohn gehabt,die für meinen Sohn da währe,wenn ich arbeiten würde.Nun meinte der vom AA aber,wenn ich keinen für meinen Sohn hätte stünde mir auch kein Geld zu.Ich habe mich am 31.10 Arbeitslos gemeldet und heute dem 9.11 meine Papiere abgeben können,da der vom AA es mitbekommen hat,das ich erst in seinem Raum jemand gefunden habe der auf meinen Sohn aufpasst,meinte er das er das Gespräch ja nun mitbekommen habe und er die ganze Angelegenheit auf heute datieren müße,da ich für die letzte Woche ja keinen für meinen Sohn hatte.Sprich das AA bezahlt mir 1 Woche nicht.Dürfen die das????????????Auch das ich keinen Anspruch hätte wenn ich für diese Zeit bis zum Kindergarten keine Person für meinen Sohn hätte???????

Mitglied inaktiv - 10.11.2000, 00:21



Antwort auf: Erziehungsulaub und.....

Liebe Melly, Arbeitslosengeld und Erziehungsgeld schließen sich aus. EG und Arbeitslosenhilfe sind nebeneinander möglich. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2000