Hallo Frau Bader! Ich weiß bereits aufgrund der Einkommensgrenzen, dass wir keinen Anspruch auf Erziehungsgeld haben werden. Mein Mann verdient über den Höchstgrenzen. Muss ich nun dennoch einen Antrag auf Erziehungsgeld stellen, weil ich in den Erziehungsurlaub gehen will oder kann ich das auch lassen und nur den Erziehungszurlaub beim Arbeitgeber beantragen? Ich bin Beamtin und wir bekommen unser 2. Kind. Vielen Dank für Ihre Auskunft! Andrea
Mitglied inaktiv - 16.07.2005, 13:24