Frage: Erziehungsgeld

Hallo, ich hatte nach der Geburt meines Sohnes Mutterschaftsgeld beantragt und auch bekommen, ca 10,... Dann musste ich ja noch Erziehungsgeld beantragen. Da hat mir das Jugendamt, doch prompt 13,- als gegenrechnung für das Mutterschaftsgeld abgezogen. Ist das überhaupt rechtens? Ich dachte immer, das man die ersten 6 Monate das volle Erziehungsgeld bekommt. Mir wurde das Geld auch bis zum Ende meines Mutterschutzes abgezogen. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Schon mal Danke im vorraus Kleine Dicke

Mitglied inaktiv - 18.03.2004, 20:01



Antwort auf: Erziehungsgeld

Hallo, ja, das stimmt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2004



Antwort auf: Erziehungsgeld

Mutterschaftsgeld wird aufs Erziehungsgeld angerechnet ! Man bekommt also wenn man Mutterschaftsgeld bekommt eigentlich erst ab dem 3. Monat das volle Erziehungsgeld !

Mitglied inaktiv - 18.03.2004, 20:57



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