Guten Abend,
Mein Sohn wurde am 04.10.03 geboren, wir haben für das erste LJ volles Eriehungsgeld genämigt bekommen, wie sieht das aber mit dem zweiten LJ aus?
Muß ich mir sorgenmachen daß ich nur die hälfte oder garnichts bekomme?
LG
Lidia
Mitglied inaktiv - 08.01.2004, 22:15
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Die Neuregelungen zum Erziehungsgeld gelten beim Erstantrag (Erziehungsgeld für das erste Lebensjahr) gelten für Geburten ab dem 1.1.2004 bzw. für Kinder, die ab dem 1.1.2004 in die Familie aufgenommen wurden.
Beim Zweitantrag (Erziehungsgeld für das zweite Lebensjahr) gelten die Regelungen für Geburten ab dem 1.5.2003 bzw. für Kinder, die ab dem 1.5.2003 in die Familie aufgenommen wurden.
Gändert wurde:
1. Auszahlungsbeträge
Es werden höchstens 300 EUR monatlich beim Regelbetrag (Erziehungsgeld für 24 Monate)ausgezahlt und 450 Euro monatlich beim Budget (Erziehungsgeld für 12 Monate).
2. Einkommensgrenzen
Ab dem siebten Lebensmonat mindert sich das Erziehungsgeld beim Regelbetrag um 5,2 % (Budget 7,2 %) des Einkommens, das die Grenze von 16.500 Euro (für Paare) bzw. 13.500 Euro (für Alleinerziehende) übersteigt.
3.
Die Grenzen finden Sie bei www.bmfsfj.de
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2004