Hallo Frau Bader,
mein kleiner Sohn ist nun gerade 1 Jahr alt und nun haben wir erfahren, daß wir wieder Nachwuchs bekommen. Zur Zeit bin ich in meinem dreijährigen Erziehungsurlaub und arbeite bei meinem Chef auf 630,--DM-Basis. Nun meine Fragen: 1. Verlängert sich der Erziehungsurlaub nochmal um 3 Jahre?
2. Bekomme ich nocheinmal Mutterschaftsgeld und für die ersten 6 Monate Erziehungsgeld?
Danke vorab und viele Grüße
Tina
Mitglied inaktiv - 10.01.2001, 08:38
Antwort auf:
erziehungsgeld
Liebe Tina,
1.Ihr jetziger EU bleibt bestehen. Wenn er abgelaufen ist, kann neuer EU beantragt werden. Dieser kann dann bis zur Vollendung des 3. LJ des Kindes genommen werden.
2.EG bekommen Sie, wenn die Grenzen, die sich durch das 1. Kind etwas erhöhen, nicht überschritten werden (wie gehabt)
3. Den AG-Zuschuß bekommen Sie nicht so wie zu der Zeit, als Sie noch voll gearbeitet haben, sondern für die Teilzeit nur anteilig.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2001