hallo,
ab wann steht einem erziehungsgeld zu? ab geburt oder ab antragstellung? habe am 15.8.03 entbunden und der antrag ging beim versorgungsamt ein am 30.9. wurde leider so spät,da der arbeitgeber die verdienstbescheinigung veröoren hat.ich dachte immer, daß man die ersten 6 monate volle 307 euro bekommt. ich aber bekomme nun für august nix, für september 7 euro und dann erst noch vier monate die 307 euro.
kann das sein??
kennt sich vielleicht da jemand aus und kann mir das mal erklären.
schei... hab mich echt auf das geld verlassen ;-((
lg
pothi
Mitglied inaktiv - 13.11.2003, 21:51
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erziehungsgeld
Hallo,
ja, meine Vorredner haben Recht.Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2003
Antwort auf:
erziehungsgeld
Anspruch besteht ab Geburt. Da Du offenbar aber vorher berufstätig warst wird das Erziehungsgeld im Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt) mit dem Erziehungsgeld verrechnet, so daß das EG erst ab der 9. Woche gezahlt wird.
Mitglied inaktiv - 13.11.2003, 22:29
Antwort auf:
erziehungsgeld
Hallo,
dein Arbeitsgeber (oder die Krankenkasse) zahlen für die Zeit des Mutterschutzes noch weiter, deshalb kürzt das versorgungsamt die Zahlung für diese Zeit. Sprich nochmal mit diesen beiden Stellen, damit du zu deinem Geld kommst.
Gruß
Kerstin
Mitglied inaktiv - 13.11.2003, 23:30
Antwort auf:
erziehungsgeld
Guten Morgen,
das ist richtig so. Da Dein Gehalt noch angerechnet wird, bekommst Du am Anfang keine oder weniger Erziehungsgeld. Das war bei mir auch so.
Gruß Sibs
Mitglied inaktiv - 14.11.2003, 06:16