Hallo Fr. Bader, Leider habe ich die Antwort auf meine Frage nicht verstanden, ich hatte gefragt ob man neben dem Erziehungsgeld und Kindergeld noch wöchentlich 30 Std arbeiten darf nach dem neuen Gesetz ohne das, dass Erziehungsgeld abgekürzt wird und bis zu wieviel Euro mindestens darf ich verdienen neben dem Erziehungsgeld. Man hatte mir geantwortet das es davon abhängt ob es steuer frei ist usw.. könnten sie bitte bisschen ausführlicher erklären ich habe leider nicht viel verstanden und finanziell mache ich mir Sorgen wenn das Kind da ist. Ich bedanke mich im voraus. Mfg Yel
Mitglied inaktiv - 07.04.2003, 18:46