Frage: Erziehungsgeld

Hallo Fr. Bader, Leider habe ich die Antwort auf meine Frage nicht verstanden, ich hatte gefragt ob man neben dem Erziehungsgeld und Kindergeld noch wöchentlich 30 Std arbeiten darf nach dem neuen Gesetz ohne das, dass Erziehungsgeld abgekürzt wird und bis zu wieviel Euro mindestens darf ich verdienen neben dem Erziehungsgeld. Man hatte mir geantwortet das es davon abhängt ob es steuer frei ist usw.. könnten sie bitte bisschen ausführlicher erklären ich habe leider nicht viel verstanden und finanziell mache ich mir Sorgen wenn das Kind da ist. Ich bedanke mich im voraus. Mfg Yel

Mitglied inaktiv - 07.04.2003, 18:46



Antwort auf: Erziehungsgeld

..genau, nämlich 400 € = geringfügige Tätigkeit...

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2003



Antwort auf: Erziehungsgeld

Du darfst maximal 30 Stunden die Woche arbeiten und dabei nicht mehr als 400 Euro verdienen dann wird Dir nichts vom Erziehungsgeld abgezogen

Mitglied inaktiv - 07.04.2003, 19:08



Antwort auf: Erziehungsgeld

Hallo, Danke das du mir hilfst, meinst du 400Euro monatlich?

Mitglied inaktiv - 07.04.2003, 19:36



Antwort auf: Erziehungsgeld

ot

Mitglied inaktiv - 07.04.2003, 19:54



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