Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bekomme im Mai mein erstes Kind und weiß nicht wo ich das Erziehungsgeld beantragen kann und wie viel mir überhaupt zu steht da ich zwei Jahre Erziehungsurlaub nehmen möchte. Wäre schön wenn Sie mir helfen könnten!
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette
Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 12:45
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo,
fragen Sie beim Rathaus, wo die EG-Stelle ist.
Die Berechnung von EG erfolgt folgenderweise:
Zuerst wird das Brutto ermittelt, also alle einkommenssteuerrelevanten Einnahmen addiert.
Relevant ist dabei das Kalenderjahr der Geburt.
Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen. Schulden und negative Einkünfte zählen nicht mit.
Danach wird ein Pauschbetrag iHv 27 % abgezogen (außerdem weitere Abzüge für Unterhaltsleistungen an behinderte Kinder oder solche, die nicht in der Fam. leben). Es müssen Bescheinigungen vorgelegt werden.
Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.03.2003
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallochen,also ERZ Geld beantragt man bei uns beim Jugendamt.Du bekommst Anträge ich habe sie bereits im KH bekommen,die füllst du aus,es werden noch die Geburtsurkunde u.a. Sachen benötigt.Gehaltsbescheinigung des Mannes und von dir falls du vorher gearbeitet hast.Und dies alles gibt man da ab.Erkundige dich erstmal wo man es bei euch beantragen muß.
LG Christiane
Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 12:57