Frage: Erziehungsgeld

Wird das Erziehungsgeld schon ab 1. Monat nach dem Einkommen berechnet oder wie damals erst ab 6. Monat? Danke für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 06.11.2000, 19:15



Antwort auf: Erziehungsgeld

Hallo Melanie, während der ersten 6 Monate gilt die Höchstgrenze von DM 100.000,00 p.a. bei Paaren - wer diese Grenze überschreitet bekommt kein ErzGeld. Nach Ablauf der Frist wird das ErzGeld nach dem Einkommen berechnet und bei Überschreiten der Höchstgrenzen um jeweils DM 40 pro DM 1.200 Überschreitung gekürzt. Für Kinder, welche ab dem 01.01.2001 geboren werden, gelten neue (höhere) Verdienstgrenzen. Die genauen Zahlen erfährst du unter www. bmfsfj.de LG Vanessa & Co.

Mitglied inaktiv - 06.11.2000, 21:52



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