Frage: Erziehungsgeld

Guten Morgen Frau Bader, ich habe nur eine "kurze" Frage zum Erziehungsgeld, die ich mir nicht beantworten kann. Wir bekamen vergangene Woche den Bescheid über die Zahlung von Erziehungsgeld. Da mein Mann selbständig ist, haben wir, um überhaupt den Verdienst nachweisen zu können, den Einkommensteuerbescheid von 2001 vorgelegt. Die Zahlung des Erziehungsgeldes wird uns ab dem 7. Lebensmonat unserer Tochter aus 0 Euro gekürzt, da das anzurechnenden Einkommen den Betrag des Erziehungsgeldes übersteigt. Das leuchtet mir auch alles ein. Ich habe dann mal den zuständigen Sachbearbeiter angerufen und nachgefragt, ob ich im nächsten Jahr den Einkommensteuerbescheid von 2002 noch vorlegen soll. Es könnte ja durchaus sein, dass sich das Einkommen so erheblich vermindert, dass ab dem 7. Lebensmonat doch noch ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht. Daraufhin antwortete man mir, dass wäre nicht nötig, man hätte ja eine Grundlage zur Berechnung, nämlich den Steuerbescheid von 2001. Das würde dann Berücksichtigung finden beim Zweitantrag. Ich habe dann dem guten Mann gesagt, wenn er in meinen Antrag geschaut hätte, hätte er gesehen, dass ich die Elternzeit nur im 1. Lebensjahr in Anspruch nehme, dann wieder arbeiten gehe. Ein Zweitantrag wird nie gestellt. Ich würde jetzt nur gerne wissen, ob es wirklich nicht erforderlich ist, den Steuerbescheid von 2002 noch nachzureichen ? Vielen Dank für Ihre Mühe. MfG Annette

Mitglied inaktiv - 16.09.2002, 08:33



Antwort auf: Erziehungsgeld

Liebe Annette, Maßgebend für den Anspruch auf Erziehungsgeld im 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das voraussichtliche Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im folgenden Jahr. Bei angenommenen Kindern sind das Kalenderjahr der Inobhutnahme und das folgende Jahr zugrunde zu legen. Lässt sich das voraussichtliche Einkommen nicht nachweisen, dann wird auf das Einkommen aus dem letzten oder vorletzten Kalenderjahr zurückgegriffen. GRuß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2002



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Thüringer Erziehungsgeld

Hallo, mein Sohn ist am 20.08.2014 geboren, nun wurde ja das thrüinger Erziehungsgeld abgeschafft. "Anspruch auf diese familienpolitische Leistung haben damit nur noch Eltern, deren Kinder vor dem 1. Juli 2015 geboren werden. Bislang - und eben noch bis zu diesem Zeitpunkt - konnten sie für Kinder ab dem 13. Lebensmonat für maximal ein Jahr...


Thüringer Erziehungsgeld

Hallo, Sie hatten mir geantwortet auf meine Frage zum Thüringer Erziehungsgeld- herzlichen Dank dafür- ihr Link bezog sich allerdings auf Sachsen- gilt ihre Antwort trotzdem dass für mich alles beim alten bleibt?


ich habe als vater 2monate erziehungsgeld beantragt zusätzlich zur mutter

bekomme für diese zwei monate zusammen 500euro weniger als arbeitslosengeld ist da ein fehler in der berechnug?bin am überlegen den antrag zurück zu ziehen!geburtsdatum unserer tochter war am 02.07.2015 und ich bin seit dem ersten januar arbeitslos und habe beide berechnungen im januar erhalten(arbeitslosengeld und elterngeld)´´


Mutterschaftsgeld u. Erziehungsgeld wo beantragen.

Hallo Frau Bader, Beziehe die große Witwenrente seit 2010. Am 4.10.16 erwarte ich ein Baby, wo beantrage ich das Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld? Beziehungsweise was steht uns zu? Was kann ich beantragen, an wen muss ich mich wenden? Lieben Gruß


Erziehungsgeld und Unterhalt, ledige Studentin

Sehr geehrte Frau Bader, im Juni werde ich mein Baby gebären und bin eine alleinerziehende Studentin. Ich beziehe das Elterngeld mit dem Mindestsatz von 300 Euro und Kindergeld in Höhe von 190 Euro. Mein Freund verdient 2000 Euro Netto, muss aber keine Miete zahlen, da er bei seinen Eltern wohnt (Wir leben in keiner gemeinsamen Wohnung). Was w...


Mutterschaftsgeld / Erziehungsgeld

Guten Morgen, ich habe mal eine Nachfrage bzgl. des Mutterschaftsgeld / Erziehungsgeld. Ich entbinde voraussichtlich am 16.01.18. Mein Freund würde dann 8 Wochen Erziehungsurlaub nehmen also dann auch Erziehungsgeld bekommen . Ich beziehe in dieser Zeit das Mutterschaftsgeld. Kann ich nach den 8 Wochen meines Freundes noch 12 Monate Erziehungsgel...


Erziehungsgeld bei 450euro

Habe was vergessen:) als Hausfrau würde ich ja nach der Entbindung 1jahr lang 300 Euro Erziehungsgeld bekommen..und bei einem 450euro Job?? Wieviel Erziehungsgeld würde ich dann bekomme? Danke


Erziehungsgeld \\ Urlaub

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 2018 berufstätig in der Schweiz und auch hier gemeldet. Mein Mann arbeitet und lebt in Deutschland. Jetzt würden wir gerne ein Kind planen. Jedoch steht mir in der Schweiz ja nur zwei Monate Elternzeit zu! Meine Frage wäre was würde mir in Deutschland zustehen, wenn ich wieder zurückkommen würde in der Schwan...


Erziehungsgeld trotz befristetem Arbeitsvertrag Ende im Mutterschutz

Hallo, ich habe eine Frage. Wenn der Arbeitsvertrag befristet ist bis 30.06. Geburtstermin wäre aber schon der 01.06. Beginn Mutterschutzfrist bereits im April Also endet der Arbeitsvertrag noch im Mutterschutz. Kann man trotzdem Erziehungsgeld für ein Jahr beantragen? Wenn ja berechnet sich das Erziehungsgeld dann aus dem Verdienst der ...


Erziehungsgeld

Guten Tag  Mein Ex Mann ist vor knapp 6 Jahren verstorben. Wir haben einen gemeinsamen Sohn,den ich seitdem,natürlich,alleine betreue.  Nun habe ich zufällig vom Erziehungsgeld gehört. Leider werde ich nicht ganz schlau daraus ob für mich eib Anspruch besteht. Ich gehe 25 Std/Woche arbeiten, erhalte Halbwaisenrente,Kindergeld und Pflegegeld (S...