Guten Morgen Frau Bader, ich habe nur eine "kurze" Frage zum Erziehungsgeld, die ich mir nicht beantworten kann. Wir bekamen vergangene Woche den Bescheid über die Zahlung von Erziehungsgeld. Da mein Mann selbständig ist, haben wir, um überhaupt den Verdienst nachweisen zu können, den Einkommensteuerbescheid von 2001 vorgelegt. Die Zahlung des Erziehungsgeldes wird uns ab dem 7. Lebensmonat unserer Tochter aus 0 Euro gekürzt, da das anzurechnenden Einkommen den Betrag des Erziehungsgeldes übersteigt. Das leuchtet mir auch alles ein. Ich habe dann mal den zuständigen Sachbearbeiter angerufen und nachgefragt, ob ich im nächsten Jahr den Einkommensteuerbescheid von 2002 noch vorlegen soll. Es könnte ja durchaus sein, dass sich das Einkommen so erheblich vermindert, dass ab dem 7. Lebensmonat doch noch ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht. Daraufhin antwortete man mir, dass wäre nicht nötig, man hätte ja eine Grundlage zur Berechnung, nämlich den Steuerbescheid von 2001. Das würde dann Berücksichtigung finden beim Zweitantrag. Ich habe dann dem guten Mann gesagt, wenn er in meinen Antrag geschaut hätte, hätte er gesehen, dass ich die Elternzeit nur im 1. Lebensjahr in Anspruch nehme, dann wieder arbeiten gehe. Ein Zweitantrag wird nie gestellt. Ich würde jetzt nur gerne wissen, ob es wirklich nicht erforderlich ist, den Steuerbescheid von 2002 noch nachzureichen ? Vielen Dank für Ihre Mühe. MfG Annette
Mitglied inaktiv - 16.09.2002, 08:33