Hallo Frau Bader, ich lebe mit meinem Ehemann, der als Lehrer vom Bundesverwaltungsamt vermittelt ist, seit 7 Jahren im Ausland, wo wir auch unseren Wohnsitz haben. Im Juli 2001 wurde unsere Tochter hier geboren, Ende diesen Jahres kehren wir zurück nach Deutschland. Nun wurde mir hier erzählt, ich hätte trotzdem Anspruch auf Erziehungsgeld (gehabt). Ich bin hier nicht berufstätig.Meine Frage: - Gibt es für uns Erziehungsgeld, ist dies irgendwie abhängig vom Gehalt und kann man das rückwirkend beantragen - wir haben uns hier leider davon überhaupt nichts gewusst, da das unser erstes Kind ist... - Wo kann man das ggf. beantragen? Vielen herzlichen Dank und Grüße aus Namibia Christiane
Mitglied inaktiv - 09.09.2002, 14:28