Frage: erziehungsgeld

ich habe seit zwei jahren erziehungsgeld bezogen jetzt ist diese zeit vorbei jetzt wollte ich meinen sohn in die krippe stecken da ich eine lehre anfangen wollte aber ich bekomme ihn erst nächstes jahr rein habe ich jetzt noch anspruch auf erziehungsgeld im ruhrgebiet

Mitglied inaktiv - 03.09.2002, 21:22



Antwort auf: erziehungsgeld

Lieber Kerstin, Baden- Württemberg In Baden-Württemberg wird im Anschluss an den Bezugszeitraum für das Bundeserziehungsgeld für weitere zwölf Monate ein Landeserziehungsgeld in Höhe von 205 8 monatlich gezahlt. Für Geburten ab 1. Januar 2001 erhöht sich der Betrag ab dem dritten Kind auf 307 8. Bei Mehrlingen wird entsprechend mehrfach gezahlt. Das Landeserziehungsgeld wird einkommensabhängig gewährt. Für Geburten ab 1. Januar 2001 liegt die Einkommensgrenze für Ehepaare bei 1.380 8, für Alleinerziehende bei 1.125 8 monatlich. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes weitere Kind um 179 8 für Geburten ab 1. Januar 2001, um 205 8 für Geburten ab 1. Januar 2002 und um 230 8 für Geburten ab 1. Januar 2003. Bei Überschreiten der Einkommensgrenze verringert sich das Landeserziehungsgeld stufenweise. Wenn Eltern das Budget-Angebot des Bundeserziehungsgeldes wählen, entfällt das Landeserziehungsgeld. Bei der eventuellen Entscheidung für das Budget sollte dies berücksichtigt werden. Antragsberechtigt sind Mütter und Väter, die nicht erwerbstätig sind oder die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Die den Antrag stellende Person oder das Kind, für das Landeserziehungsgeld beantragt wird, müssen Deutsche oder Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Baden- Württemberg haben. Antragsformulare sind bei den Bürgermeisterämtern erhältlich. Nähere Auskünfte erteilt die Landeskreditbank Baden-Württemberg, Karlsruhe (Tel. 072 1/3 83 30). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2002



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