Frage: Erziehungsgeld

Wenn ich 1 Jahr nicht arbeiten möchte,gibts ja diese Elternzeit,wie hoch liegt da die Einkommensgrenze um Erziehungsgeld zu bekommen?

Mitglied inaktiv - 14.08.2002, 09:08



Antwort auf: Erziehungsgeld

Hallo, man muss das erste halbe Jahr von der Folgezeit unterscheiden. Sind Sie verheiratet? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2002



Antwort auf: Erziehungsgeld

Vorab folgendes: Es gibt die Möglichkeit, das budgetierte Erz.geld oder das bis zum 24. Lebensmonat in Anspruch. Ggfs. ist bei Dir das budgetierte das sinnvollere. Dies beträgt monatlich 460 €. Dann kommt hinzu, ob Du alleinstehend bist oder verheiratet. Ich gehe davon aus, dass Du verh. bist: In den ersten 6 Lebensmonaten wird das Erz. geld voll gezahlt, wenn das EK nichtmehr als 51130 € beträgt. Ab dem 7. Lebensmonat liegt die Grenze bei 16470 €. Hinzu kommt aber noch, ob eventuelle Unterhaltszahlungen an andere Kinder gehen etc. - wird alles gegengerechnet. Auf der Internetseite des BFSFJ kannst Du Dir auch den entsprechenden Gesetzestect runterladen und alles bestens nachlesen. Gruß Annette

Mitglied inaktiv - 16.08.2002, 14:46



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