Frage: Erziehungsgeld

Ich bin alleinerziehende Mutter einer kleinen Tochter. Nach dem Mutterschutz (wegen Frühgeburt 18 Wochen) musste ich mir überlegen, ob ich wieder arbeiten gehe. Vom Jugendamt hatte ich mir Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuung erhofft. Dort hatte man mir geraten,nicht zu arbeiten, sondern Sozialhilfe zu beantragen. Meinen Anspruch hatte man mir auch gleich vorgerechnet: 714 Euro +111 Euro Unterhaltsvorschuss (Vater arbeitslos und schwerbehindert) + 154 Euro Kindergeld + 306 Euro Erziehungsgeld macht 1285 Euro. Nun gehe ich doch wieder arbeiten (ich arbeite im Erziehungsurlaub mit einer 5/7tel-Stelle). Ich verdiene netto 1723 Euro, bekomme 111 Euro Unterhaltsvorschuss und 154 Euro Kindergeld. Allerdings muss ich 200 Euro Krankenversicherung für mich und meine Tochter wieder abziehen (Beamte), außerdem 105 Euro Bafög monatlich zurückzahlen und 400 Euro für die Kinderberteuung aufwenden (Tagesmutter). Einen Hortplatz habe ich nicht bekommen und eine vom Jugendamt vermittelte günstigere Tagesmutter oder einen Zuschuss zur Tagesmutter steht mir aufgrund meines hohen Einkommens laut deren Aussage nicht zu. Es bleiben vom Verdienst nach Abzug dieser Kosten (wobei Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitszimmer und Arbeitsmaterialien noch nicht eingerechnet sind)1283 Euro, also 2 Euro weniger als Sozialhilfe! Arbeiten lohnt sich als Alleinerziehende nicht wirklich. Daraufhin habe ich versucht, zumindest Erziehungsgeld zu bekommen. Ein Beratungsgespräch beim zuständigen Amt hat ergeben, dass ich keinen Anspruch habe, da ich zuerst lange Mutterschaftsgeld (18 Wochen) bekommen habe und ich danach die Einkommensgrenzen (auch nach der Härtefallregelung für Alleinerziehende) überschreite. Was kann ich machen, damit ich einkommensmäßig nicht schlechter dastehe als mit Sozialhilfe? Gruß, Sabrina

Mitglied inaktiv - 22.06.2002, 22:18



Antwort auf: Erziehungsgeld

Liebe Sabrina, bitte fargen Sie allgemeiner-nach dem Gesetz darf ich auf so konkrete FRagen keine Antworten geben (s. Hinweise) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2002



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