Ich hätte eine Frage zum Erziehungsgeld. Grundlage für das Recht auf Kindergeld ist entweder das Einkommen des Ehepaares oder eines Alleinerziehenden. Wie sieht das Ganze bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft aus? Wird auch dann das Einkommen des Vaters (wenn die Mutter nichts verdient) als Grundlage angenommen? Vielen Dank C. Weinmann
Mitglied inaktiv - 17.01.2002, 11:51