Meine Frage wäre, auf welches Gehalt das Erziehungsgeld bezogen ist. In vielen Broschüren wird das Nettogehalt genannt. Ist das richtig ? Interessant wäre eine Auskunft bzgl. der Zeit ab dem 7. Lebensmonat.
Danke, Tanja
Mitglied inaktiv - 16.01.2002, 14:00
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Liebe Tanja,
Die Berechnung von EG erfolgt folgenderweise:
Zuerst wird das Brutto ermittelt, also alle einkommenssteuerrelevanten Einnahmen addiert. Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen.
Danach wird ein Pauschbetrag iHv 27 % abgezogen (außerdem weitere Abzüge für Unterhaltsleistungen an behinderte Kinder oder solche, die nicht in der Fam. leben)
Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2002