Frage: Erziehungsgeld

Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: es ist ja seit diesem Jahr so geregelt, daß in der (während der) Elternzeit ein Job ausgeübt werden darf. also bis zu 30 Stunden, früher waren es nur 19 Stunden. Meine Frage ist nun, ob dieser Verdienst angerechnet wird auf das Gesamtbrutto (Mann) und DANN die Gefahr besteht, daß man die 600 DM (bzw 900,.wenn für 1 Jahr) gekürzt bekommt.... also angenommen, wir entscheiden uns für 1 Jahr 900 DM....mein Mann verdient z.B 3000 DM netto im Monat ...also würden wir wohl sehr wahrscheinlich die 900 DM für ein jahr bekommen (er zahlt außerdem noch monatl. Unterhalt für ein weiteres Kind).....falls ich in dem jahr dann arbeiten würde..also z.b 500 DM im Monat dazu verdienen würde...würde es angerechnet?...weil, wenn JA, dann würde es sich ja garnicht lohnen und man bleibt besser zuhause. Vielen Dank für ihre Antwort. Mfg S. Reitz

Mitglied inaktiv - 24.10.2001, 20:08



Antwort auf: Erziehungsgeld

Liebe Sabine, Die Berechnung von EG erfolgt folgenderweise: Zuerst wird das Brutto ermittelt, also alle einkommenssteuerrelevanten Einnahmen addiert. Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen. Danach wird ein Pauschbetrag iHv 27 % abgezogen (außerdem weitere Abzüge für Unterhaltsleistungen an behinderte Kinder oder solche, die nicht in der Fam. leben) Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Wichtig ist dabei, dass 630 er-Jobs nicht berücksichtigt werden. Gruß, NB Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2001



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