Hallo,
ich bekomme im Mai unser erstes Kind und möchte 1 Jahr Erziehungsurlaub nehmen (wenn alles gut geht). Ich bin nicht verheiratet und mein Freund (selbständig) zahlt Unterhalt in nicht zu verachtender Höhe an seine Ex-Frau. Da seín Gehalt über der Grenze von 100.000 DM liegt, nun meine Frage: Wird sein Gehalt überhaupt für mein Erziehungsgeld veranschlagt? Wenn ja, werden die Unterhaltszahlungen an seine Ex berücksichtigt und angerechnet?
Vielen Dank.
LG Meggie
Mitglied inaktiv - 10.10.2001, 10:49
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Liebe Meggie,
wenn Sie mir ihm in eheähnlicher Gemeinschaft wohnen, wird sein Gehalt mit nerücksichtigt. Der Unterhalt an die anderen Kinder wird abgezogen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2001
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo Frau Bader,
und den Unterhalt für die Ex-Frau? Der ist um Quantensprünger höher als der für das Kind. Wird der auch angerechnet?
LG
Meggie
Mitglied inaktiv - 10.10.2001, 15:56
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo Meggie!
Ich kann Dir zwar Deine konkrete Frage nicht beantworten, aber vom Brutto wird auf jeden Fall noch eine Menge abgezogen. Die 100.000 müssen danach rauskommen. Besorg Dir mal die Anträge auf Erziehungsgeld, da steht auch drin, was abgezogen werden darf. Denn z.B. Werbungskosten dürfen so abgezogen werden wie in der Steuererklärung. Ob das auch für Unterhaltszahlungen (Sonderausgaben?) gilt, weiß ich jetzt leider nicht auswendig.
Viele Grüße
Claudia
Mitglied inaktiv - 11.10.2001, 23:40