Hallo Frau Bader, ich beabsichtige 3 Jahre Erziehungsurlaub zu nehmen und 1 Jahr lang bis zu 900,-DM Erziehungsgeld zu beantragen. 1. Geht das oder ist nach diesem einen Jahr mein Erziehungsurlaub dann beendet? Oder hat das eine nichts mit dem anderen zu tun? 2. Wenn ich mich innerhalb dieses Jahres entschließe zu arbeiten, muss ich ja schauen, dass wir (mein Ehemann und ich) nicht mehr als die Grenze von 32.xxx,-DM verdienen. Zählt hierfür das Kalenderjahr oder das erste Jahr nach der Entbindung (mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 11.11.01). 3. Wie wahrschienlich ist es, dass das im Nachhinein nachberechnet wird? Oder geschieht das automatisch mit dem Lohnsteuerjahresausgleich? Vielen Dank schon im Voraus, ich hoffe, ich habe mich verständlich genug ausgedrückt.
Mitglied inaktiv - 16.07.2001, 17:34