Hallo,
ich bin im 2. Erziehungsurlaubsjahr und seit Januar arbeitslos (Aufhebungsvertrag). Auf Anraten des Arbeitsamtes wollte ich mich für 30 Std. arbeitslos melden (in Anlehnung an die Teilzeit von 30 Std). Die Erziehungsgeldstelle gab mir jedoch die Auskunft, daß dabei der Erziehungsgeldbezug sofort eingestellt würde. Zwei Tage später las ich in der Zeitung, das der gleichzeitige Bezug beider Leistungen seit Jahresbeginn doch möglich ist. Wie ist denn nun die aktuelle Rechtslage?
Viele Grüße Katharina
Mitglied inaktiv - 26.06.2001, 18:03
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Liebe Katharina,
nach dem neuen Gesetz sind der Bezug der Leistungen nebeneinander möglich, nach dem alten Gesetz nicht.
Für Sie gilt das alte Gesetz, da das Kind vor 01 geboren ist.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2001
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Ich denke mal, daß Dein Antrag auf max. 19 Stunden gehen darf.
Denn wenn ich es richtig sehe, ist Dein Kind ca. 2000 geboren, auf jeden Fall nicht 2001?
Dann gilt für Dich "altes Recht" und somit eine max. Arbeistzeit von 19 Std. in der Woche.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 26.06.2001, 23:13