Guten Tag Frau Bader. Unsere Tochter ist letztes Jahr im August geboren.Daher beziehen wir noch das alte Erziehnungsgeld. Nun meine Frage.Da mein Partner über der EInkommensgrenze lag,hab ich mich als alleinerziehnund gemeldet.Sonst hätten ich nach 6 Monaten ja kein Anspruch mehr auf das Erziehnungsgeld.Wir leben auch in getrennten Wohnungen. Nun möchten nächstes Jahr im Mai heiraten.Wie verhält es sich dann mit dem Erziehnungsgeld.Wird es uns dann bis August wenn die kleine 2 Jahre alt ist nicht mehr gezahlt? MfG Konstanze
Mitglied inaktiv - 20.03.2007, 13:55