Liebe Frau Bader, für Erziehungsgeld (unser Kind ist 2000 geboren) wird das Gehalt/die Gehälter des Geburtsjahres des Kindes zugrundegelegt. Davon werden dann noch Werbepauschbetrag und weiteres abgezogen. Wie ist es aber mit anderen Finanzen, wie Kreditkosten, Gesundheitskosten... die bei dem Lohnsteuerjahresausgleich von der Steuer abgezogen werden? Vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 05.06.2001, 12:22