Hallo Fr. Bader,
meine Tochter Michelle wird im Juli 1 Jahr alt. Ich möchte nun den 2. Antrag auf Erziehungsgeld stellen. Nun haben mir Bekannt gesagt, daß man beim Antrag Sonderausgaben geltend machen kann. Meine Frage wäre nun: was sind Sonderausgaben die beim Erziehungsgeld berücksichtigt werden?
Danke für Ihre Hilfe.
Karin
Mitglied inaktiv - 08.05.2001, 13:37
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Liebe Karin,
das kommt auf die Art der Abs an. Wenn diese z.B. wegen Behinderungen entstehen, ist es möglich.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2001
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Ich weiß es zwar nicht hundertprozentig, ich hab den Antrag jetzt das erste Mal ausgefüllt, aber ein solches Formular lag dem nicht bei. Was aber sehr wohl dabei lag, war ein Formular für Werbungskosten. Vielleicht war das ja gemeint. Ist wie bei der Steuererklärung, da gibt es auch Werbungskosten und Sonderausgaben. Möglicherweise handelt es sich um eine Verwechslung. Werbungskosten kann man bis zu der Höhe angeben, in der sie anfallen, wenn Dein Mann jetzt also z.B. einen langen Weg zur Arbeit hat oder sonstige berufsbedingte Ausgaben (Berufsrechtsschutz, Arbeitskleidung, Fachliteratur, was Ihr halt bei der letzten Steuererklärung angegeben habt).
Mitglied inaktiv - 08.05.2001, 16:19